Social Plugins rufen Datenschützer auf den Plan
Facebook, Twitter, YouTube, Google+ und Xing machen es vor, Instagram, Tumblr und LinkedIn machen es nach. Momentan werden über 400 Social Plugins im Internet genutzt und die Anzahl wächst stetig. Doch die kleinen Erweiterungen bringen nicht nur Vorteile: Über Plugins von einschlägigen Netzwerken können genaue Nutzerprofile angelegt werden. Zeit etwas dagegen zu tun, sagt auch der Datenschutzbeauftragte von Bayern.
Social Plugins erobern das WWW
Mit der Ausbreitung des Social Media Marketings und E-Commerce werden Social Plugins immer öfter auf Unternehmens- und E-Shop-Seiten eingesetzt. In den kleinen Anwendungen mit minimalem Programmieraufwand steckt viel Potenzial, vor allem in der Umsatzsteigerung durch Empfehlungen, wie Facebooks „Gefällt mir“-Button oder Twitters „Tweet“-Button zeigen. Social Plugins sind und werden immer mehr fester Bestandteil der Unternehmensstrategie von E-Commerce Anbietern. Aber nicht nur dort, denn Social Media gilt mittlerweile als Marketinginstrument in sämtlichen Bereichen. Die datenschutzrechtlichen Folgen jedoch hat dabei niemand im Blick.
Das Problem mit dem Datenschutz
Die Einbindung von Social Plugins auf Webseiten hat weiter reichende Folgen, als viele annehmen. Fakt ist, dass allein durch das Aufrufen von Internetseiten, die derartige Plugins eingebunden haben, die IP-Adresse des Besuchers an die entsprechenden sozialen Netzwerke weitergeleitet wird. Ist man gleichzeitig in einem der Netzwerke angemeldet, kann zusätzlich eine Kennung übertragen werden, die den Besucher direkt mit seiner Person verknüpft. Diese Information kann darüber hinaus in dem jeweiligen Netzwerk veröffentlicht werden.
Durch den vermehrten Einsatz von Social Plugins ist es sozialen Netzwerken zunehmend möglich, komplette Surfprofile von Nutzern zu erstellen. Diese Art der Datenerhebung wird von vielen unterschätzt oder gar nicht wahrgenommen. Auf der Suche nach einer datenschutzkonformen Lösung wurden einige kreative Vorschläge entwickelt.
Die Zwei-Klick-Button-Lösung
Die vom Heise-Verlag entwickelte Lösung des Zwei-Klick-Buttons erlaubt dem Nutzer selbst zu wählen und wird schon von vielen Seitenbetreibern genutzt. Eingebundene Drittinhalte werden nun erst nach einem ausdrücklichen Klick des Nutzers auf einen unbedenklichen Dummy angezeigt. Die Plugin-Buttons sind somit standardmäßig ausgeschaltet und können keine relevanten Daten übertragen. Erst wenn der Button aktiviert wurde, kann der Nutzer mit einem zweiten Klick die Verbindung zum Netzwerk herstellen. Vereinzelt gibt es auch die Möglichkeit dauerhafte oder temporäre Aktivierungen auszuwählen.
Bayerns Datenschützer ermahnt Behörden
Der bayrische Landesbeauftragte für Datenschutz Thomas Pertri forderte in einer Pressemitteilung alle Behörden des Landes auf, keine Social Plugins in die Webseiten öffentlicher Einrichtungen einzubinden. Laut einer Stichprobe benutzen 66 von 5592 Webseiten Elemente wie Facebooks „Gefällt mir“-Button und verstoßen damit eindeutig gegen das Datenschutzgesetz. Weiterhin kündigte er weitreichende Konsequenzen für die Nicht-Beachtung dieser schon im November 2012 veröffentlichten Richtlinie für Behörden an.
(Bild: Schulz-Design – Fotolia, Arrow – Fotolia)